SIGL-FUTTER

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Futtermittel

1. Geltungsbereich:

Für unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit darin Bestimmungen fehlen, gilt das Gesetz. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie im Einzelnen ausdrücklich schriftlich anerkennen. Mitarbeiter der Siglmühle GmbH können nur mit schriftlicher Vollmacht abweichende Zusagen oder Vereinbarungen treffen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden von uns nicht akzeptiert.

2. Angebote:

Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

3. Annahme der Bestellung/Vertragsabschluss:

Die Bestellung wird entweder durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung angenommen.

4. Preise:

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Lieferzeitpunkt aktuellen Preise.
Unsere Preise enthalten eine Lieferung ab Werk oder zugestellt. Bei nicht vereinbartem Zusatzaufwand (zB Abladung an mehreren nicht vereinbarten Abladestellen) können Mehrkosten entstehen. Bei Lieferung von Mindermengen bzw. Abweichungen zur Bestellmenge kann ein Zuschlag verrechnet werden. Unsere Preise sind Staffelpreise, die sich nach der Liefermenge richten. Unterschreitet die tatsächliche Liefermenge die bestellte Liefermenge behalten wir uns vor den Preis an den für die tatsächlich gelieferte Menge gültigen Staffelpreis anzupassen (sofern nicht anders schriftlich mit uns vereinbart). Für Werkleistungen (Aussaugen und ähnliche Arbeiten) berechnen wir die bei Beendigung der Werkleistungen geltenden Stundensätze und Materialpreise.

5. Lieferungen und Lagerung:

Der Kunde haftet für den ordnungsgemäßen sowie gebrauchsbereiten Zustand seines Lagers und aller Abfülleinrichtungen sowie die Richtigkeit der Angaben über deren Kapazität. Wir bitten Herstelleranweisungen und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass wir mit einem Befülldruck von bis zu 1,0 bar arbeiten. Sollte die Anlage darauf nicht ausgelegt sein, muss uns das vor der Lieferung schriftlich bekanntgegeben werden. Wir weisen auch darauf hin, dass Futtermittel kühl und trocken zu lagern sind.

 

Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Zulieferfahrzeugen erreichbar ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen Gesamtgewicht von 35 t zugelassen und geeignet sein. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand an den jeweiligen Transporteur übergeben ist. Für den Fall, dass wir etwa die Versendungskosten oder die Anfuhr übernommen haben, geht die Gefahr über, sobald der Liefergegenstand unser Werk bzw. Lager verlassen hat. Eventuell angegebenen Lieferfristen gelten immer als annähernd bemessene Lieferzeit. Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen

 

stehen unserem Kunden nicht zu. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (Zufall, höhere Gewalt, Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verzug der Zulieferungen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Bezugsbeschränkungen etc.), sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass auch wir selbst fristgerecht beliefert werden.

 

Bei Selbstabholung des Kunden ist der Kunde bzw. der beauftragte Transporteur für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften (wie z.B. bzgl. Nutzlast, zulässiges Gewicht, Ladungssicherung) verantwortlich und übernimmt die alleinige Haftung. Sollten wir dem Kunden auf Wunsch beim Beladen helfen, handeln wir ausschließlich auf Anweisung des Kunden. Die Haftung bleibt allein bei Kunden. Der Kunde erklärt, die Siglmühle GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

 

Reklamationen wegen angeblich nicht oder nicht vollständig erfolgter Lieferung sind unverzüglich nach Erhalt des Lieferscheins, spätestens aber nach Erhalt der Rechnung schriftlich zu erheben. Sollte der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung nicht vor Ort sein und daher nicht durch Unterschrift der Lieferpapiere den Erhalt der Ware bestätigen können, muss uns das bei Auftragseingang schriftlich mitgeteilt werden. Sollte dies nicht erfolgen, akzeptiert der Kunde die Unterschrift des zustellenden Fahrers als Bestätigung der erfolgten Lieferung.

6. Gewährleistung:

Sofern der Empfänger Kaufmann ist, hat er Mängel an der Ware unverzüglich und detailliert bei Übernahme, verborgene Mängel unverzüglich und detailliert nach ihrer Entdeckung zu rügen. Für handelsübliche Abweichungen von Maß, Gewicht und Qualität leisten wir keine Gewähr. Durch eigenmächtige Eingriffe an den Kaufgegenständen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, wenn ein Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit diesen Veränderungen steht. Der Käufer anerkennt, alle einschlägigen Vorschriften über die Verwendung des Kaufgegenstandes zu kennen, und verpflichtet sich, aus eigenem alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Verwendung eingehalten werden. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen.

7. Schadenersatz und Produkthaftung:

Der Käufer verzichtet, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit, Nichterfüllung, Lieferverzug oder Mangelfolgeschäden.

8. Rücktritt / Rückgabe:

Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers betreffen oder herabmindern, sind wir berechtigt, eine Vertragsänderung herbeizuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sollte uns auf Grund unverschuldeter Leistungsverzögerung eine Lieferung nicht möglich sein, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.

9. Eigentumsvorbehalt:

Aus den gelieferten Waren bleibt uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen gewährt. Wir sind berechtigt, unser Eigentumsrecht selbst durch Abholung geltend zu machen und durch anderweitige Veräußerung Befriedigung zu suchen. Wir sind weiters berechtigt, einen allfälligen Erlös hieraus zur Befriedigung aller sonstigen Forderungen gegen den Käufer zu verwenden. In der Zurücknahme des Kaufgegenstandes liegt mangels gegenteiliger Erklärung kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Gewerbsmäßige Verkäufer sind zum Wiederverkauf berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Käufer jedoch bereits jetzt seine Forderung aus dem Wiederverkauf, welche ihm gegenüber seinem Käufer zusteht, an uns zur Einziehung ab. Ebenso tritt der Käufer alle sonstigen in Bezug auf die Vorbehaltsware ihm zustehenden Forderungen aus welchem Rechtsgrund auch immer an uns ab und nehmen wir alle diese Zessionen an. Bei Bearbeitung der Vorbehaltsware geht das Produkt in unser Eigentum über.

10. Erfüllungsort und Gerichtstand:

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 5201 Seekirchen, Österreich. Sofern der Besteller Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gerichtsstand des für A-5201 Seekirchen sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Anzuwenden ist vollumfänglich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

11. Konsumentenschutz:

Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz.

12. Sonstige Bestimmungen:

Werden die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durch schriftliche Vereinbarung teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.

Stand: Jänner 2026