SIGL-PELLETS
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Holzpellets
1. Geltungsbereich:
Für unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschließlich nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit darin Bestimmungen fehlen, gilt das Gesetz. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie im Einzelnen ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2. Angebote:
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Annahme der Bestellung/Vertragsabschluss:
Die Bestellung wird entweder durch unsere ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung des bestellten Gegenstandes angenommen. Zusagen und Nebenabreden unserer Mitarbeiter sowie mündliche, fernmündliche oder fernschriftliche sowie per Telefax erfolgte Ergänzungen und Abänderungen jedweder Art werden für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Dem steht eine Bestätigung per Telefax oder E-Mail gleich. Erklärungen mittels Telefax oder E-Mail erfüllen für beide Teile das Erfordernis der Schriftform.
4. Preise:
Unsere Preise enthalten eine Lieferung ab Werk oder zugestellt. Bei Silo-LKW-Lieferungen wird üblicherweise eine Abfüllpauschale pro Abladestelle verrechnet. Bei Schlauch-Überlängen können Mehrkosten entstehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei der Befüllung die Schlauchlänge maximal bei 30 m liegen sollte. Bei Lieferung von Mindermengen bzw. Abweichungen zur Bestellmenge kann ein Zuschlag verrechnet werden. Es kann eine Mindestbestellmenge je Abladestelle verlangt werden. Unsere Preise sind Staffelpreise, die sich nach der Liefermenge richten. Unterschreitet die tatsächliche Liefermenge die bestellte Liefermenge um mehr als 100 kg behalten wir uns vor den Preis an den für die tatsächlich gelieferte Menge gültigen Staffelpreis anzupassen (sofern nicht anders schriftlich mit uns vereinbart).
Für Werkleistungen (Pellets Aussaugen und ähnliche Arbeiten) berechnen wir die bei Beendigung der Werkleistungen geltenden Stundensätze und Materialpreise; Reise- und Wartezeiten sind Arbeitszeiten. Für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten werden die bei uns geltenden Zuschläge berechnet. Falls zutreffend, werden Reisekosten sowie Tag- und Übernachtungsgelder werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen:
Unsere Fakturen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Mahnungen behalten wir uns vor Mahnspesen und Zinsen zu verrechnen. Teilzahlungsabmachungen haben nur so lange Gültigkeit, als der Käufer seine Zahlung pünktlich leistet. Bei Nichteinhaltung haben wir das Recht, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa gegebener Wechsel sofortige Bezahlung zu fordern. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach oder wird über sein Vermögen der Ausgleich oder Konkurs eröffnet, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig; dies auch insoweit, als Wechsel mit einer späteren Fälligkeit laufen. Wird diese Restschuld nicht sofort bezahlt, so sind wir berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes unter Ausschluss jeglichen Rückbehaltungsrechtes zu verlangen.
6. Zessionen:
In den allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unserer Kunden enthaltene Zessionsverbote und alle sonstigen die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen gelten als nicht vereinbart.
7. Lieferungen und Lagerung:
Der Kunde haftet für den vorschrifts‐ und ordnungsgemäßen sowie gebrauchsbereiten Zustand des Lagerraums bzw. -tanks, aller Abfülleinrichtungen, in die wir die gelieferten Holzpellets einfüllen und aller Befüllleitungen, sowie die Richtigkeit der Angaben über deren Kapazität. Wir bitten Herstelleranweisungen und gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass wir mit einem Befülldruck von bis zu 1,0 bar arbeiten. Sollte die Anlage darauf nicht ausgelegt sein, muss uns das vor der Lieferung schriftlich bekanntgegeben werden. Wir weisen auch darauf hin, dass Holzpellets trocken zu lagern sind. Lagerräume müssen belüftet sein. Weitere Informationen zur korrekten Lagerungen sowie Anforderungen an die Anlage finden Sie beim Verein ProPellets: http://propellets.at/assets/upload/pelletlagerung/empfehlungen-zur-lagerung-von-pellets-in-oesterreich(2).pdf und in der ÖNORM M 7137. Abweichungen von dieser Empfehlung müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Die Verantwortung für das ordnungsgemäße Ausschalten der Heizanlage vor der Pellets-Lieferung liegt beim Kunden.
Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Der Lieferungsempfänger hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Zulieferfahrzeugen erreichbar ist. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW mit einem maximalen Gesamtgewicht von 35 t zugelassen und geeignet sein. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand an den jeweiligen Transporteur übergeben ist. Für den Fall, dass wir etwa die Versendungskosten oder die Anfuhr übernommen haben, geht die Gefahr über, sobald der Liefergegenstand unser Werk bzw. Lager verlassen hat. Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als annähernd bemessene Lieferzeit. Fixe Liefertermine bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang der zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännisch und technisch geordneten und endgültigen Angaben. Bei Nichteinhalten einer Lieferfrist haben wir Anspruch auf eine Nachlieferfrist von mindestens einem Monat. In allen Fällen, in denen uns die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (Zufall, höhere Gewalt, Schwierigkeiten in der Rohstoffbeschaffung, Verzug der Zulieferungen, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Bezugsbeschränkungen etc.), verlängert sich die uns zustehende Nachlieferfrist angemessen, zumindest jedoch um 2 Monate. Wir sind jedoch in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Lieferbereitschaft auf den Käufer über. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt, dass auch wir selbst fristgerecht beliefert werden.
8. Gewährleistung:
Sofern der Empfänger Kaufmann ist, hat er Mängel an der Ware unverzüglich und detailliert bei Übernahme, verborgene Mängel unverzüglich und detailliert nach ihrer Entdeckung zu rügen. Für handelsübliche oder von den ISONORMEN bzw. DIN tolerierten Abweichungen von Maß, Gewicht und Qualität leisten wir keine Gewähr. Durch eigenmächtige Eingriffe an den Kaufgegenständen erlischt jeder Gewährleistungsanspruch, wenn ein Mangel in ursächlichem Zusammenhang mit diesen Veränderungen steht. Der Käufer anerkennt, alle einschlägigen Vorschriften über die Verwendung des Kaufgegenstandes zu kennen, und verpflichtet sich, aus eigenem alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Verwendung eingehalten werden. Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen.
9. Schadenersatz und Produkthaftung:
Der Käufer verzichtet, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausdrücklich auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, insbesondere wegen Mangelhaftigkeit, Nichterfüllung, Lieferverzug oder Mangelfolgeschäden.
10. Rücktritt / Rückgabe:
Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers betreffen oder herabmindern, sind wir berechtigt, eine Vertragsänderung herbeizuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sollte uns auf Grund unverschuldeter Leistungsverzögerung eine Lieferung nicht möglich sein, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Der Rücktritt vom Vertrag ist seitens des Käufers nur dann möglich, wenn die von uns gelieferte Ware nicht mit bereits im Vorratsraum befindlicher Ware vermischt wurde.
11. Eigentumsvorbehalt:
Aus den gelieferten Waren bleibt uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen gewährt. Zahlt der Käufer mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst sind. Wir sind berechtigt, unser Eigentumsrecht selbst durch Abholung geltend zu machen und durch anderweitige Veräußerung Befriedigung zu suchen. Wir sind weiters berechtigt, einen allfälligen Erlös hieraus zur Befriedigung aller sonstigen Forderungen gegen den Käufer zu verwenden. In der Zurücknahme des Kaufgegenstandes liegt mangels gegenteiliger Erklärung kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Gewerbsmäßige Verkäufer sind zum Wiederverkauf berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges tritt der Käufer jedoch bereits jetzt seine Forderung aus dem Wiederverkauf, welche ihm gegenüber seinem Käufer zusteht, an uns zur Einziehung ab. Ebenso tritt der Käufer alle sonstigen in Bezug auf die Vorbehaltsware ihm zustehenden Forderungen aus welchem Rechtsgrund auch immer an uns ab und nehmen wir alle diese Zessionen an. Bei Bearbeitung der Vorbehaltsware geht das Produkt in unser Eigentum über.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand:
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 5201 Seekirchen, Österreich. Sofern der Besteller Kaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Gerichtsstand des für A-5201 Seekirchen sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Anzuwenden ist vollumfänglich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
13. Konsumentenschutz:
Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz.
14. Sonstige Bestimmungen:
Werden die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen durch schriftliche Vereinbarung teilweise abgeändert, so bleiben die übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Stand: Jänner 2026